Innerhalb der Unkosten, die im Akt des Immobilienkaufs entstehen, existieren
eine Reihe von Steuern:
- Transmissionssteuern:
- Mehrwertsteuer (IVA): Diese Steuer fällt an, wenn es sich bei dem Verkäufer um ein Unternehmen handelt. Beim Verkauf von Häusern und Eigentumswohnungen beträgt der Steuersatz 7%. Bei anderen Objekten (z.B. Geschäftslokalen) beträgt er 16%.
- Grunderwerbssteuer (ITP): Der Steuersatz
beträgt 6 oder 7% vom notariell beurkundeten
Wert. Diese Steuer muss vom Käufer bezahlt
werden. Falls die Grunderwerbsteuer nicht an
das Finanzamt bezahlt wird, verweigert der
Registerbeamte die Eintragung des Kaufvertrages
und damit die Umschreibung auf Sie als neuen
Eigentümer im Grundbuchamt.
- Beurkundungssteuern (AJD): Falls der Kauf
der MwSt. unterliegt, müssen zusätzliche
Beurkundungssteuern bezahlt werden.
Diese Steuern werden je nach Verkäufer und Typ der Immobilie, entsprechend
der folgenden Abbildung:
Neue
Immobilie |
Neue
Immobilie (VPO) |
Gebrauchtimmobilie |
IVA:
7% y
AJD: 0,5% |
IVA:
4% y
AJD: 0,5% |
ITP:6%
o 7
% je nach
autonomer Region |
- Wertzuwachssteuer
(plusvalía):
- Diese gemeindliche Steuer belastet den Wertzuwachs eines Grundstücks vom
Erwerbsdatum bis zu seinem späteren Verkaufsdatum. Wie der Name schon sagt,
fällt diese Steuer nur bei erschließbaren Liegenschaften an. Die
Steuer muss vom Verkäufer bezahlt werden.
- Grundsteuer oder
Katastersteuer (IBI):
- Die Grundsteuer ist eine von den Gemeinden
erhobene Steuer. Sie ist relativ gering und
richtet sich nach dem Katasterwert, dem "Koeffizienten" der
Gemeinde und der Lage der Immobilie.
In Bezug auf das Hypothekendarlehen ist die anwendbare Steuer die Beurkundungssteuer
(AJD):
-
Belastet die notariellen Dokumente, in diesem Fall den Hypothekenbrief. Er wird
berechnet, indem 0,5 % auf die Hypothekensumme draufgeschlagen wird.
Ausser die Parteien vereinbaren anderes, steht die Zahlung dieser Steuern zu:
-
Käufer: Er muss sowohl die Grunderwerbssteuer
als auch die Hypothekensteuer zahlen.
- Verkäufer: Ihm steht die Wertzuwachssteuer
und die Grundsteuer zu.
Zur Erinnerung: Vergessen Sie nicht beim Festmachen
des Preises den Betrag für die Steuern zu bedenken
und im Kaufvertrag festzulegen, wer welche Steuer zahlt.
Wie Sie sehen, sind es bedeutende Beträge.
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