Ratschläge > Die Steuern ...


Innerhalb der Unkosten, die im Akt des Immobilienkaufs entstehen, existieren eine Reihe von Steuern:
  1. Transmissionssteuern:

    • Mehrwertsteuer (IVA): Diese Steuer fällt an, wenn es sich bei dem Verkäufer um ein Unternehmen handelt. Beim Verkauf von Häusern und Eigentumswohnungen beträgt der Steuersatz 7%. Bei anderen Objekten (z.B. Geschäftslokalen) beträgt er 16%.

    • Grunderwerbssteuer (ITP): Der Steuersatz beträgt 6 oder 7% vom notariell beurkundeten Wert. Diese Steuer muss vom Käufer bezahlt werden. Falls die Grunderwerbsteuer nicht an das Finanzamt bezahlt wird, verweigert der Registerbeamte die Eintragung des Kaufvertrages und damit die Umschreibung auf Sie als neuen Eigentümer im Grundbuchamt.

    • Beurkundungssteuern (AJD): Falls der Kauf der MwSt. unterliegt, müssen zusätzliche Beurkundungssteuern bezahlt werden.

    Diese Steuern werden je nach Verkäufer und Typ der Immobilie, entsprechend der folgenden Abbildung:

      Neue Immobilie   Neue Immobilie (VPO)   Gebrauchtimmobilie
      IVA: 7% y
      AJD: 0,5%
      IVA: 4% y
      AJD: 0,5%
      ITP:6% o 7 % je nach
      autonomer Region

  2. Wertzuwachssteuer (plusvalía):

    • Diese gemeindliche Steuer belastet den Wertzuwachs eines Grundstücks vom Erwerbsdatum bis zu seinem späteren Verkaufsdatum. Wie der Name schon sagt, fällt diese Steuer nur bei erschließbaren Liegenschaften an. Die Steuer muss vom Verkäufer bezahlt werden.

  3. Grundsteuer oder Katastersteuer (IBI):

    • Die Grundsteuer ist eine von den Gemeinden erhobene Steuer. Sie ist relativ gering und richtet sich nach dem Katasterwert, dem "Koeffizienten" der Gemeinde und der Lage der Immobilie.

    In Bezug auf das Hypothekendarlehen ist die anwendbare Steuer die Beurkundungssteuer (AJD):

    • Belastet die notariellen Dokumente, in diesem Fall den Hypothekenbrief. Er wird berechnet, indem 0,5 % auf die Hypothekensumme draufgeschlagen wird.
Ausser die Parteien vereinbaren anderes, steht die Zahlung dieser Steuern zu:
  • Käufer: Er muss sowohl die Grunderwerbssteuer als auch die Hypothekensteuer zahlen.
  • Verkäufer: Ihm steht die Wertzuwachssteuer und die Grundsteuer zu.
Zur Erinnerung: Vergessen Sie nicht beim Festmachen des Preises den Betrag für die Steuern zu bedenken und im Kaufvertrag festzulegen, wer welche Steuer zahlt. Wie Sie sehen, sind es bedeutende Beträge.